Blumenkinder – streuen Blümchen:
Dort, wo das Blumenstreuen noch erlaubt ist, nutzt man Blumenkinder. Diese gehen vor dem Brautpaar und streuen kleine Blümchen und Knospen aus ihren Körben. Die Kinder werden oft hübsch herausgeputzt. Es können die eigenen Kinder des Brautpaares sein, aber auch andere Verwandte oder Kinder befreundeter Paare kommen als Blumenkinder infrage. Allerdings lassen nicht mehr alle Kirchen und Standesämter zu, dass Blumen gestreut werden. Einige haben es regelrecht verboten. Deshalb empfiehlt es sich, vorher nachzufragen.
Das Problem liegt einmal in der Reinigung und in den damit verbundenen Kosten. Manche Hochzeitsgesellschaft räumt zwar die Blüten wieder weg, welche die Blumenkinder gestreut haben. Die andere Gefahr ist das Ausrutschen von Gästen. Auf Rosenblättern z. B. können Damen mit Stöckelschuhen ausgleiten. Niemand möchte sich dieser Verantwortung stellen. Wahrscheinlich gab es darüber auch bereits einige Unstimmigkeiten, wer im Fall der Fälle die Unfall-Folgekosten übernimmt.
Dennoch ist das Blumenstreuen durch die Blumenkinder ein beliebter Brauch. Wer vor dem eigenen Hauseingang streut, hat weniger Schwierigkeiten mit Behörden zu erwarten, ist allerdings sowohl für die Reinigung als auch bei einem möglichen Unfall selbst verantwortlich. Es ist also in jedem Fall empfehlenswert, einen Reinigungsservice mit der Beseitigung der Blüten zu beauftragen, will man nicht selbst Hand anlegen. Auf diese Weise ist dann auch die Unfallgefahr rasch gebannt.