Was ist ein Trauzeuge:
Für eine Trauung wurden früher je ein Trauzeuge für die Braut und für den Bräutigam benötigt. Diese bezeugen quasi das Ja-Wort. Bei der Lebenspartnerschaft bezeugen sie ebenfalls den Rechtsakt. Seit 1998 müssen in Deutschland keine Trauzeugen mehr benannt werden, dies erfolgt nunmehr freiwillig. Auch bei einer christlichen Trauung in einer evangelischen Kirche müssen sie nicht mehr dabei sein.
Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften hingegen brauchen in fast allen Bundesländern (Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein) auch keine Trauzeugen mehr dem Rechtsakt beiwohnen. Ausgeschlossen sind die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen.
In der römisch-katholischen Kirche sind ebenso wie in der Schweiz und in Österreich zwei Trauzeugen Vorschrift, um die Ehe schließen zu können. Trauzeugen leisten lediglich ihre Unterschrift auf der Heiratsurkunde. Sie müssen bei der Eheschließung im Standesamt Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Einen Trauzeugen bestimmt die Braut und einen der Bräutigam. Wo diese während des Festakts sitzen, dafür gibt es keine Vorschrift. Für den Ringwechsel nimmt der Trauzeuge der Braut dieser den Brautstrauß ab.
Die Ringe werden hingegen vom Trauzeugen des Bräutigams übergeben. Man versteht den Trauzeugen als eine Art Schirmherr über die Ehe, der in Krisenzeiten hilft und ansonsten den Zustand der Ehe begutachtet. Kommt es zu einer Trennung, kann er neutral vermitteln. Trauzeugen kümmern sich verantwortlich um die Planung und Durchführung des Junggesellenabschieds.